Hotel Schiff Konstanz

Gastgeber seit 1272

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Kriminalfall

Ein unangenehmer Gast - Mord und Totschlag im Wirtshaus

Im Jahre 1556 berichtet eine Urkunde von einem recht tragischen Vorkommnis im Wirtshaus zu Staad, durch welches die Familie des Wirtschaftsführers Hans Bruder in nicht geringe Aufregung und Trauer versetzt wurde.

Unter den Reisenden, welche die Staader Schiffer am 5. Dezember 1556 abends um 10 Uhr von Meersburg herüber brachten, befand sich auch ein Ulmer Bürger namens Daniel Schreiber, welcher im Herrschaftswirtshaus eine Nachtherberge suchte und auch fand.

Als er sich zu Bett gelegt hatte, hörte er plötzlich in seiner Schlafkammer „etwas umgehen“. Er sprang vom Lager, zog vom Leder und stach im Dunkeln blindwütig um sich. Es war weder ein Räuber noch ein Geist, den der scheinbar etwas ängstliche junge Ulmer traf, sondern das Bärbele, des Wirtes 12jähriges Töchterlein, das tödlich verletzt zusammenbrach.

Statt nun seinen Irrtum zu bedauern, überschüttete der üble Gast den Wirt und sein totes Kind noch mit Schmähungen und Verdächtigungen.

Der Kriminalfall kam vor das Gericht des Grafen von Fürstenberg, dem die hohe Gerichtsbarkeit im Gebiet der Kommende Mainau zustand. Die Sache ging aber für den Täter glipmflich aus. Kleine Diebe wurden damals buchsäblich gehenkt; aber reiche Totschläger ließ man mit einem Wehrgeld laufen.

Der Vates dieses Daniel, der sich offenbar in der Löwengrube wähnte, Hans Schreiber, verpflichtete sich, an die Eltern der Erschlagenen 70 Gulden zu bezahlen. Daniel selbst wurde auferlegt, das Staader Wirtshaus nie mehr zu betreten.

Für die Erfüllung beider Bedingungen bürgten Wolfgang Neithard von Buwstetten, Bürgermeister zu Ulm, und Peter Käßporer, Bürger daselbst. Damit war der Fall erledigt, und der ehrenhafte Wendel Rudolf, Landvogt der Grafschaft Heiligenberg, hing befriedigt an das Protokoll sein Siegel.